Kenia: Neue Hinweise zur Pflichtversicherung – was Reisende jetzt beachten müssen
Seit Anfang Oktober ist bei Reisen nach Kenia eine zusätzliche, kostenpflichtige kenianische Reisekrankenversicherung vorgeschrieben. Nach den jüngsten Informationen des Auswärtigen Amts vom 13. Oktober werden ausländische Reisekrankenversicherungen nicht als Ersatz akzeptiert.
Damit konkretisieren sich die Hinweise, über die wir bereits am 9. Oktober berichtet haben. Besonders wichtig ist die Regelung für Reisende, deren eTA bereits genehmigt wurde: Auch sie sollten überprüfen, ob die Versicherung im System hinterlegt ist.
Was hat sich gegenüber unserer ersten Meldung geändert?
In unserem Beitrag vom 9. Oktober zur neuen Versicherungspflicht und zu Problemen bei der eTA hatten wir über die kurzfristige Einführung und Schwierigkeiten bei der technischen Zuordnung von Versicherungen berichtet.
Der inzwischen aktualisierte Reisehinweis des Auswärtigen Amts stellt klar, dass eine kenianische Reisekrankenversicherung im eTA-Antragsverfahren abzuschließen ist. Versicherungen anderer Anbieter werden nicht akzeptiert. Bereits genehmigte eTAs behalten zwar ihre Gültigkeit; eine zusätzliche Versicherung kann bei der Einreise jedoch erforderlich sein.
Wer muss die Pflichtversicherung abschließen?
Die Regelung betrifft grundsätzlich ausländische Besucher, die sich weniger als zwölf Monate in Kenia aufhalten. Die Versicherung ist für jede reisende Person einzeln vorgesehen, also auch für Kinder und Säuglinge.
Ausnahmen bestehen unter anderem für kenianische Staatsangehörige, bestimmte Personen mit Aufenthaltsstatus in Kenia und Staatsangehörige der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Welche Ausnahme im Einzelfall gilt, sollten Reisende anhand der aktuellen behördlichen Vorgaben prüfen.
Was kostet die Versicherung?
Die Prämie liegt derzeit bei rund 44 US-Dollar pro Person. Einschließlich System- und Zahlungsgebühren sollten Reisende mit insgesamt etwa 48 bis 52 US-Dollar pro Person rechnen.
Der endgültige Betrag wird im offiziellen Portal angezeigt. Da sich Gebühren und technische Abläufe ändern können, sollten Sie den dort genannten Preis vor der Zahlung kontrollieren.
Nach den derzeit vorliegenden Informationen ist die Versicherung 90 Tage gültig und kann in diesem Zeitraum auch für mehrere Einreisen genutzt werden, sofern der Versicherungsschutz bei jeder Einreise besteht.
Sie haben Ihre eTA bereits erhalten? Das sollten Sie jetzt tun
Eine bereits genehmigte eTA muss nach den derzeitigen Informationen nicht neu beantragt werden. Prüfen Sie zunächst, ob eine Versicherung im System hinterlegt ist.
- Öffnen Sie das offizielle eTA-Portal.
- Prüfen Sie den Versicherungsstatus.
- Wird „Insurance: not found“ angezeigt, ist die Versicherung offenbar nicht hinterlegt.
- Schließen Sie die Versicherung über das eCitizen-Versicherungsportal nachträglich ab.
- Speichern Sie die Bestätigung und die Reference Number und drucken Sie den Nachweis möglichst aus.
Sollte die Zuordnung trotz erfolgreicher Zahlung unklar bleiben, wenden Sie sich an die offiziellen Kontaktstellen, bevor Sie abreisen.
Was gilt, wenn Sie Ihre eTA erst noch beantragen?
Bei einem neuen eTA-Antrag wird die Versicherung im Online-Verfahren angeboten und gemeinsam mit dem Antrag bezahlt. Planen Sie ausreichend Zeit ein und kontrollieren Sie nach Abschluss, ob Sie die Bestätigung der Versicherung erhalten beziehungsweise im Portal abrufen können.
Warum sollten Sie die Versicherung vor dem Abflug abschließen?
Nach den aktuellen Informationen sollen Fluggesellschaften den Versicherungsnachweis bereits vor dem Boarding kontrollieren. Wer ohne nachweisbare Versicherung anreist, riskiert zusätzliche Formalitäten und Verzögerungen. Es ist daher nicht ratsam, sich auf eine nachträgliche Zahlung am Flughafen zu verlassen.
Was passiert, wenn keine Bestätigungs-E-Mail ankommt?
Bei der derzeitigen technischen Umsetzung wird nicht immer eine Bestätigungs-E-Mail versendet. Fertigen Sie deshalb unmittelbar nach der Zahlung einen Screenshot der erfolgreichen Bestätigung mit der Reference Number an.
Speichern Sie diesen auf Ihrem Smartphone und drucken Sie ihn möglichst aus. Führen Sie ihn gemeinsam mit Ihrem Reisepass und der eTA mit.
Warum sollten Sie Ihre bestehende Reiseversicherung behalten?
Die kenianische Pflichtversicherung deckt medizinische Notfälle mit einem vorgesehenen Umfang von bis zu 50.000 US-Dollar ab. Sie ist jedoch kein vollständiger Ersatz für eine umfassende Reiseversicherung. Leistungen wie Reiserücktritt, Reiseabbruch oder Gepäckschäden sind nicht automatisch enthalten.
Wir empfehlen deshalb, eine bereits bestehende Auslandskranken- oder Reiseversicherung beizubehalten und deren Leistungen zu prüfen. Sie ersetzt die kenianische Pflichtversicherung nach den aktuellen Vorgaben allerdings nicht.
Wo finden Sie die offiziellen Informationen?
Bitte prüfen Sie die Anforderungen unmittelbar vor Ihrer Reise erneut:
- Kenianisches eTA-Portal
- Kenianisches Versicherungsportal
- Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise für Kenia
Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag Auslandskrankenversicherung für Kenia: Pflicht, Kosten und Einreise.
👉 Fazit: Wenn Sie nach Kenia reisen, sollten Sie nicht nur die Genehmigung Ihrer eTA kontrollieren, sondern auch sicherstellen, dass die vorgeschriebene kenianische Versicherung hinterlegt und nachweisbar ist.
👉 Bewahren Sie die Versicherungsbestätigung mit der Reference Number zusammen mit Ihren Einreisedokumenten auf.
Stand: 15. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben der kenianischen Behörden.