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Kenia: Neue Pflicht zur Auslandskrankenversicherung – aktuelle Probleme bei der eTA

9. Oktober 2026
Kenia Flagge

Stand 09. Oktober 2026

Es gibt offensichtlich eine sehr kurzfristige Entscheidung der Regierung Kenias bezüglich einer verpflichtenden Auslandskrankenversicherung für alle ausländischen Besucher mit sofortiger Umsetzung.
Das kenianische Gesundheitsministerium hatte am 7. August 2026 erklärt, dass eine bereits im Heimatland abgeschlossene Versicherung ausreichen könne, sofern sie die vorgeschriebenen Deckungssummen erfüllt und der Nachweis im eTA-System hochgeladen wird.
Die neuere Meldung per 9. Oktober beschreibt dagegen die Umsetzung ab dem 6. Oktober mit einer Versicherung über den staatlich vorgesehenen Anbieter – entgegen der früheren ministeriellen Klarstellung.

Heute (09. Oktober 2026) haben wir zudem eine E-Mail zum Thema von unseren Partnern vor Ort erhalten. Sie schreiben: 

„Die kenianische Regierung hat nach aktuellen Berichten mit Wirkung zum 6. Oktober 2026 eine verpflichtende Auslandskrankenversicherung für alle ausländischen Besucher im eTA-Verfahren technisch umgesetzt.
Die gesamte Tourismusbranche wurde von dieser unausgereiften und kurzfristigen Umsetzung der Behörden sehr überrascht.

Der aktuelle Stand heute (09. Oktober 2026)

Obwohl das Gesetz besagt, dass eigene Auslandskrankenversicherungen (mit einer Deckung ab 50.000 USD) gelten, funktioniert das System dafür aktuell nicht. 
Es gibt weder eine Upload-Möglichkeit für eigene Dokumente, noch werden ausländische Versicherungsnummern im eTA-System erkannt (Fehlermeldung: „policy not found“). Stand heute muss jeder ausländische Gast die kenianische Gebühr einfach bezahlen (ca. 52 USD pP)

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, gilt aktuell folgendes Verfahren:

Fall 1: Sie beantragen Ihre eTA (Einreisegenehmigung) jetzt oder demnächst

Das Online-Portal verlangt den Abschluss der kenianischen Versicherung automatisch während des eTA-Antragsverfahrens. Die Kosten liegen bei 44 USD (mit System- und Zahlungsgebühren insgesamt ca. 52 USD pro Person). Ohne diese Zahlung kann der Antrag aktuell nicht abgeschickt werden.
• Unser Tipp: Wenn Ihre Reise nicht unmittelbar bevorsteht und Sie das eTA noch nicht dringend benötigen, prüfen Sie, ob Sie noch ein paar Tage mit der Beantragung warten können. Informieren Sie sich vor der Antragstellung über den aktuellen Stand. Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung ein. Das Thema wird in Kenia aktuell extrem heftig diskutiert und protestiert. Es ist gut möglich, dass das System kurzfristig für eigene Versicherungen nachgebessert wird.

Fall 2: Sie haben Ihre eTA bereits und der Status steht auf https://etakenya.go.ke   “Insurance: not found”
Sie müssen die Gebühr von ca. 52 USD pro Person aktuell leider nachzahlen. Hierfür gibt es zwei Wege:
1. Der Online-Weg (Vorab von zu Hause)Sie können versuchen, die Versicherung vorab über das separate Portal https://insurance.ecitizen.go.ke/dashboard abzuschließen und zu bezahlen.
• Sehr wichtig: Das System versendet Stand heute keine Bestätigungs-E Mails. Machen Sie nach der erfolgreichen Zahlung unbedingt direkt einen Screenshot der Bestätigung und der Vorgangsnummer (Reference Number). Drucken Sie diesen Screenshot aus und führen Sie ihn zusammen mit Ihrer eTA und dem Reisepass mit. Nur so wird verhindert, dass Sie bei der Ankunft am Flughafen in Mombasa (MBA) erneut zur Kasse gebeten werden.
2. Der Weg vor Ort (Zahlung am Schalter)
Wer die Online-Nachzahlung nicht nutzen möchte oder wessen Daten im Portal nicht geladen werden, kann die Gebühr alternativ direkt nach der Landung am Flughafenschalter in Kenia bezahlen.

• Hinweis: Bitte stellen Sie sich auf längere Wartezeiten bei der Einreise ein. Dies betrifft aktuell ausnahmslos alle Reisenden, die jetzt mit einer bereits genehmigten eTA im Land ankommen. Da vor Ort viel Informationsbedarf besteht, nehmen die Prozesse und Nachzahlungen am Schalter entsprechend etwas mehr Zeit in Anspruch.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die reibungslose Funktion der staatlichen Online-Systeme, eventuelle Wartezeiten oder kurzfristige behördliche Anpassungen vor Ort außerhalb unseres Einflusses liegen. Da es sich um offizielle staatliche Vorgaben handelt, liegt die finale Abwicklung und Verantwortung für die Einreisebestimmungen bei jedem Reisenden selbst.“

Weitere Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie unter Wissenswertes/Einreisebestimmungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich bestmöglich zur Verfügung.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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