Keniaurlaub und Safari vom Reisekontor Schmidt
Ein- und Ausreisebestimmungen
Für Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der Schweiz benötigen einen gültigen Reisepass (welcher mindestens noch 6 Monategültig sein muss) sowie eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA). Diese muss vorab online beantragt werden. Dies können Sie hier tun: https://www.etakenya.go.ke . (Die eTA ersetzt ab 2024 das Visum.)
Für die Einreise nach Tansania, Uganda und Ruanda ist die Nachweispflicht einer Gelbfieber-Schutzimpfung teilweise erforderlich. Bitte informieren Sie sich jeweils zu den aktuellen Impf-Vorschriften bei Ihrem Tropeninstitut.
Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen Flüssigkeiten, Gels oder Cremes/Pasten nicht im Handgepäck erlaubt sind, wenn diese außerhalb des Flughafens gekauft wurden. Bei Ausreisen aus Kenia wird zur Zeit keine Flughafen- oder Ausreisesteuer erhoben.
***Reisekontor Schmidt übernimmt für diese Angaben keine Gewähr!***