Ein- und Ausreisebestimmungen

Für Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der Schweiz benötigen einen gültigen Reisepass (welcher mindestens noch 6 Monategültig sein muss) sowie ein Visum. Dieses muss vorab online beantragt werden. Dies können Sie hier tun: http://evisa.go.ke/evisa.html .

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gelten außerdem folgende Bestimmungen:

  • Für Reisende aus Deutschland ist bei der Einreise nach Kenia kein negativer PCR-Test erforderlich, wenn vollständiger Impfschutz besteht. Dieser muss nachgewiesen werden.
  • Ein Genesenenstatus ist momentan für 90 Tage gültig (mit Nachweis!)
  • Für ungeimpfte Personen (ab fünf Jahren) ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der höchstens 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Zusätzlich erfolgt bei Einreise ein kostenpflichtiger Antigen-Schnelltest (30 USD).
  • Notwendige Nachweise müssen vor Reiseantritt auf der Website „Global Haven“ hochgeladen werden.
  • Vor Einreise ist weiterhin das Formular „Travel Health Surveillance Form“ online auszufüllen und der  QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzuzeigen. Alternativ kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass ebenso bei Ihrer Ausreise aus Kenia möglicherweise ein zertifizierter negativer Covid-Test oder/und ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden muss, sofern das Zielland oder ein Transitland dies erfordern.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Maskenpflicht besteht bei Inlandsflügen sowie Reisen in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln und Zügen.

Da sich die Bestimmungen je nach aktueller Lage, ändern können, informieren Sie sich bitte vor Ihrer Keniareise unbedingt umfassend über die zu Ihrem Einreisetermin geltenden Bestimmungen, insbesondere bezüglich der Corona-Regelungen! Dies können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes, der Seite der Kenya Civil Aviation Authority (KCAA) und des Kenianischen Gesundheitsministeriums tun. Bei der KCAA finden Sie zudem eine Liste von zertifizierten Coronatest Centern in Kenia.

Für die Einreise nach Tansania, Uganda und Ruanda ist die Nachweispflicht einer Gelbfieber-Schutzimpfung teilweise erforderlich. Bitte informieren Sie sich jeweils zu den aktuellen Impf-Vorschriften bei Ihrem Tropeninstitut. Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen Flüssigkeiten, Gels oder Cremes/Pasten nicht im Handgepäck erlaubt sind, wenn diese außerhalb des Flughafens gekauft wurden. Bei Ausreisen aus Kenia wird zur Zeit keine Flughafen- oder Ausreisesteuer erhoben.

***Reisekontor Schmidt übernimmt für diese Angaben keine Gewähr!***

Zurück Weiter