Keniaurlaub und Safari vom Reisekontor Schmidt
Souvenirs
19. Juni 2015
Verzichten Sie auf Souvenirs, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Die Mitnahme von Gegenständen (Pflanzen, Knochen, Federn, Muscheln, Korallen, Steine etc.) aus den Nationalparks und anderen Schutzgebieten ist strengstens untersagt und wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Eine Vielzahl von Andenken, Mitbringseln und landestypischen Handarbeiten wird Ihnen unterwegs als Souvenir zu verhandelbaren Preisen angeboten. Bedenken Sie hier auch die Gewichts- und Handgepäckbestimmungen für Ihren Heimflug.