Zollbestimmungen

Sie können aufgefordert werden, die Seriennummern Ihrer Kameras, Objektive und Videokamera in Ihrem Pass zu notieren, dies ist eine zulässige Forderung. Wie bereits unter dem Absatz Souvenirs angemerkt, dürfen keinerlei Produkte aus Materialien von bedrohten Tierarten ausgeführt werden. Bei der Ein- bzw. Ausreise ist die Mitnahme von 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 Liter Alkohol und 250 ml Parfüm pro Person über 16 Jahre gestattet (Angaben ohne Gewähr – Änderungen jederzeit möglich).

  • Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kenia
    Tel-Nr.: 00254 20 – 4262100
  • Botschaft der Republik Österreich in Kenia
    Tel-Nr.: 00254 20 – 319076
  • Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
    in Kenia Tel-Nr.: 00254 727 – 695452
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